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   BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99   

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BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99 (https://dejure.org/1999,10227)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1999 - 2 B 100.99 (https://dejure.org/1999,10227)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 2 B 100.99 (https://dejure.org/1999,10227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtendienstrechtliche Unfallversorgung - Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne anzuerkennen, die wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Eine solche untergeordnete Bedeutung wird jedenfalls auch immer dann anzunehmen sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (u.a. BVerwGE 31, 149 ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Eine Abweichung im Sinne dieser Bestimmung ist nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die entscheidungserhebliche Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (z.B. Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Gutachten und Äußerungen durfte das Oberverwaltungsgericht in rechtlich nicht zu beanstandender Weise im Wege des Urkundenbeweises zur Grundlage seiner Entscheidung machen (u.a. Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Eine einzelfallbedingte Fragestellung vermag der Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (z.B. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - ).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (u.a. BVerwGE 18, 216 ).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Das von ihr herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - <BVerwGE 57, 1 ff.> enthält keine Ausführungen zu der Vorschrift des § 48 VwVfG, die das Berufungsgericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat.
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99
    Im übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung die Tatsacheninstanz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren trotz des Amtsermittlungsprinzips grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Beweiserhebung vorzunehmen, die eine anwaltlich vertretene Partei - entsprechend ihrer Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts - nicht beantragt hat (u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - ).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion;

    Dies ist in Fällen anzunehmen, in denen die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden des Beamten so leicht aktualisierbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (Urteile vom 15. September 1994 - BVerwG 2 C 24.92 Buchholz 237.6 § 227 NdsLBG Nr. 1 S. 3 f. und vom 18. April 2002 - BVerwG 2 C 22.01 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12; Beschluss vom 29. September 1999 - BVerwG 2 B 100.99 - juris).
  • LSG Hessen, 07.02.2003 - L 12 B 93/02

    Kostentragung bei unstreitiger Beendigung des Rechtsstreits

    In Fortführung der ständigen Rechtsprechung der meisten Senate des Hessischen Landessozialgerichts in den vergangenen vier Jahren (vgl. Beschlüsse, HLSG vom 25.02.99 - L 14 KR 1121/96; 30.03.99 - L 4 B 4/99 SB; 26.04.99 - L 13 RJ 664/97; 01.10.99 - L 2 B 55/99 RJ; 15.03.00 - L 2 B 100/99 RJ; 26.04.00 - L 10 AL 385/96; 11.05.2000 - L 6 B 24/98 EG; 07.06.00 - L 5 B 99/99 SB; 14.06.00 - L 2 B 20/00 RJ; 30.08.00 - L 4 VJ 10/99; 31.08.00 - L 4 B 66/00 SB; 19.09.00 - L 1 B 5/00 KR; 16.10.00 - L 12 B 61/98 KR; 26.03.01 - L 12 B 69/00 RJ; 20.06.01 - L 14 B 36/01 KR und L 5 B 57/01 SB; 28.09.01 - L 14 B 94/97 KR; 23.10.01 - L 4 B 41/01; 23.10.01 - L 4 B 62/01 SB; 01.02.02 - L 4 B 1330/98 SB; 21.03.02 - L 2 RJ 1074/00; 06.05.02 - L 8 KN 180/99 U; 07.05.02 - L 5 B 13/02 SB; sowohl auch LSG Schleswig-Holstein vom 13.02.97 - L 2 SB 8/97, B. 97, 567 ff.; LSG Bremen vom 15.11.85 - L 5 BR 13/85, B. 87, 523 ff. sowie die von der Beschwerdegegnerin benannte Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 07.05.98 - L 9 RJ 1528/98 AK-A) sind bei den folgenden Fallgruppen - zumindest in Fällen, in denen die Gewährung einer Sozialleistung streitig ist und in denen der Rechtsstreit durch unstreitige Erledigung beendet worden ist - die eingangs benannten Ermessensgesichtspunkte wie folgt zu berücksichtigen:.
  • VG München, 17.09.2018 - M 21 K 18.1747

    Bedeutung eines anlagebedingten Leidens für die Anerkennung als Dienstunfall

    Eine solche untergeordnete Bedeutung wird jedenfalls auch immer dann anzunehmen sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (BVerwG, B.v. 29.12.1999 - 2 B 100.99 - juris).

    Dabei kommt es hinsichtlich der Kausalität nach § 31 Abs. 1 BeamtVG nicht darauf an, ob es sich bei dem konkret schadensstiftenden Ereignis um eine "außergewöhnliche" oder um eine "alltägliche" Verrichtung gehandelt hat (BVerwG, B.v. 29.12.1999 - a.a.O.).

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